Ökostromanbieter LichtBlick fordert: Grundversorgung abschaffen

Ökostromanbieter LichtBlick fordert: Grundversorgung abschaffen

16.05.2022 | Energienachrichten

Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Hamburger Ökostromanbieters LichtBlick kommt zu dem Schluss, dass das Modell der Grundversorgung auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt gegen europäisches Wettbewerbs- und Verbraucherrecht verstoße und darüber hinaus verfassungswidrig sei. Deshalb fordert das Unternehmen die Abschaffung der Grundversorgung in ihrer bisherigen Form.

Grundversorgung verteuert Strom- und Gaspreise

LichtBlick sagt: Das aktuelle Grundversorgungsmodell führe zu dauerhaft überhöhten Energiepreisen für Millionen von Haushalten. Es zementiere die marktbeherrschende Stellung von Konzernen und Stadtwerken, die in ihren Stammgebieten rund zwei Drittel des Endkundenmarktes kontrollieren würden.

Zudem kritisiert der Ökostromanbieter Pläne der Bundesregierung, wonach es Grundversorgern möglich sein soll, in der kurzfristigen Ersatzversorgung höhere Preise zu veranschlagen. Damit, so LichtBlick, würden Preisrisiken von Versorgern auf Verbraucher abgewälzt.

In die Ersatzversorgung fallen beispielsweise Haushalte, deren Anbieter insolvent gegangen ist. Erst vor wenigen Monaten hatten hunderte Stadtwerke aus dem gesamten Bundesgebiet von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung exorbitante Preisaufschläge verlangt, weil diverse Discountanbieter plötzlich ihre Strom- und Gaslieferungen eingestellt hatten.

Keine Schutzfunktion für Verbraucher

Laut EU-Recht sollen Grund- und Ersatzversorgung die unterbrechungsfreie Energielieferung an schutzbedürftige Kunden sichern. In Deutschland jedoch müssten grundversorgte Haushalte besonders tief in die Tasche greifen, so LichtBlick. Denn Grundversorgungstarife seien seit Jahren deutlich teurer als alternative Angebote. In der Folge seien die Grundversorger für drei Viertel aller Stromsperren verantwortlich. Laut Bundesnetzagentur beziehen in Deutschland derzeit zehn Millionen Haushalte Strom und drei Millionen Haushalte Gas über die Grundversorgung.

"Die Grundversorgung hat keine Schutzfunktion für Kund*innen. Sie zementiert lediglich die marktbeherrschende Stellung der lokalen Energieversorger. Sie gehört deshalb abgeschafft", fordert LichtBlick-Chefjurist Markus Adam. Gleichzeitig müsse die Ersatzversorgung wettbewerbskonform ausgestaltet werden, um Verbrauchern auch in Notfällen - zum Beispiel bei einer Pleite des Lieferanten - eine sichere und preislich faire Versorgung zu garantieren.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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