Gericht untersagt überteuerte Stromtarife für Neukunden

Grundversorger RheinEnergie: Gericht untersagt überteuerte Stromtarife für Neukunden

05.04.2022 | Energienachrichten

Das Landgericht Köln hat dem Energieversorger RheinEnergie die Preisspaltung von Stromtarifen der Grundversorgung für Neu- und Bestandskunden untersagt. Damit gibt das Gericht einer einstweiligen Verfügung statt, die der Ökostromanbieter LichtBlick in diesem und weiteren Fällen angestrengt hatte.

Landgericht Köln stoppt "diskriminierende Preisspaltung"

RheinEnergie hatte von Neukunden in der Grundversorgung bis zu 254 Prozent höhere Preise verlangt als von Bestandskunden. Das Gericht sieht darin laut Urteilsbegründung eine "diskriminierende, weil missbräuchliche Preisspaltung". Der Verweis auf gestiegene Großhandelspreise und die Kundenübernahme von insolventen Stromdiscountern genüge "nicht annähernd", um eine solche Preisspaltung zu rechtfertigen.

Zuvor hatten bereits Gerichte in Hannover, Mannheim und Frankfurt den örtlichen Grundversorgern entsprechende Preisspaltungen untersagt. Im Fall RheinEnergie war hingegen eine Klage von Verbraucherschützern zunächst in zwei Instanzen abgelehnt worden.

Gesetzgeber ermöglicht überteuerte Ersatzversorgung

"Die Grundversorgung ist das letzte Refugium der Monopolisten im Strommarkt, weil hier die Regeln des Wettbewerbs weitgehend außer Kraft gesetzt sind. Daraus versuchen Stadtwerke und Konzerne in Zeiten massiv steigender Strompreise Kapital zu schlagen - auf Kosten der Verbraucher/innen und des Wettbewerbs. Dieser Praxis schieben die Gerichte nun einen Riegel vor. Das ist gut so", kommentiert LichtBlick-Chefjurist Markus Adam.

Der Hamburger Ökoenergieversorger kritisiert allerdings einen aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der höhere Neukunden-Preise in der auf drei Monate begrenzten Ersatzversorgung zulassen und lediglich in der Grundversorgung verbieten will. "Die Regierung legitimiert den Preissplit durch die Hintertür. (...) Das verstößt gegen europäisches Recht", sagt Adam.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Strompreiserhöhung

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