Das Vorhaben der Bundesnetzagentur, die Garantiezinsen für Stromnetzbetreiber zu kürzen, ist am gestrigen Donnerstag durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf verhindert worden. Dadurch werden die vielkritisierten und über den allgemeinen Strompreis finanzierten Renditen der Netzbetreiber unverändert hoch bleiben.
Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die inzwischen den größten Posten auf der Stromrechnung von Privathaushalten ausmachen. Die Bundesnetzagentur hatte eine moderate Senkung der Renditen angestrebt, die die Stromkunden in Deutschland zwischen 2019 und 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro entlastet hätte. Der vom OLG bestellte Gutachter strich die Senkung auf rund 1,3 Milliarden Euro zusammen. Das Urteil war auch vor dem Hintergrund der geplanten Bündelung der Netzgeschäfte von E.ON und RWE mit Spannung erwartet worden. E.ON könnte infolge des Deals künftig rund ein Drittel des deutschen Stromverteilnetzes kontrollieren.
Laut einer Auswertung des Hamburger Ökostrom-Pioniers LichtBlick genehmigte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Netzentgelte in Höhe von 25 Milliarden Euro. Während die Netz-Investitionen in Deutschland seit 2011 stabil geblieben seien, so LichtBlick, hätten sich die Entgelte für Stromkunden in diesem Zeitraum um 28 Prozent erhöht.
Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick, kommentiert das Urteil wie folgt: "Das ist ein trauriger Tag für die Verbraucher. Das Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um E.ON und RWE gebeugt. Die Richter haben sich als Mediator zwischen Branche und Behörde betätigt, statt geltendes Recht konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Die Bundesnetzagentur muss jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen. Denn die Renditen im risikofreien Geschäft der Netz-Monopolisten sind auch angesichts niedriger Marktzinsen viel zu hoch. Überhöhte Netzentgelte gefährden das Vertrauen in die Branche und die Energiewende."
© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz