Verbraucherschützer halten Fernwärme-Preiserhöhungen von E.ON für rechtswidrig

Verbraucherschützer halten Fernwärme-Preiserhöhungen von E.ON für rechtswidrig

17.03.2023 | Energienachrichten

Der Energiekonzern E.ON hat seine Fernwärmetarife in den vergangenen zwei Jahren deutlich verteuert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen für rechtswidrig und bereitet aktuell eine Musterklage vor.

E.ON berechnet vierfache Fernwärmepreise

Zwischen 2020 und 2022 hat E.ON seine Fernwärmepreise in zahlreichen Versorgungsgebieten drastisch erhöht. Für betroffene Haushalte bedeutete dies zusätzliche Kosten von mehreren Tausend Euro.

Der vzbv nennt ein Beispiel: Im Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge hatte E.ON den Netto-Arbeitspreis von 3,79 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 17,20 Cent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden entstanden so Mehrkosten von über 3.000 Euro brutto. Auch in anderen Versorgungsgebieten des Konzerns seien ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen festzustellen, teilt der vzbv mit.

"Bei der Fernwärme herrscht keinerlei Wettbewerb und Verbraucher:innen sind auf Jahre an einen festen Anbieter gebunden. Deswegen schauen wir den Versorgern bei Preiserhöhungen genau auf die Finger. Wenn wir wie in diesem Fall am rechtmäßigen Vorgehen zweifeln, prüfen wir den Klageweg. Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise", kommentiert vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Betroffene können sich an Klage beteiligen

Nach Auffassung der Verbraucherschützer entsprechen die Preisänderungsklauseln in den Fernwärmeverträgen von E.ON nicht den rechtlichen Anforderungen. Daher halte man die Preiserhöhungen für unwirksam, teilt der vzbv mit. Zur Vorbereitung der Klage bittet der Verband betroffene E.ON-Kunden, sich mit ihren Jahresabrechnungen ab 2019 zu melden.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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