Seit dem gestrigen 1. Juli 2020 gilt in Deutschland der im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossene reduzierte Mehrwertsteuersatz. Die Kostensenkung zeigt sich nicht nur an der Ladenkasse, sondern unter anderem auch auf der Stromrechnung von Verbrauchern.
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 sinkt die Mehrwertsteuer in Deutschland von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs wird auf 5 Prozent reduziert. Strom und Gas werden vom Gesetzgeber bislang mit dem 19-prozentigen Regelsatz besteuert - seit diesem Monat ist demzufolge eine 3-prozentige Vergünstigung in Kraft.
"Den reduzierten Umsatzsteuersatz müssen Strom- und Gasversorger nicht sofort in den monatlichen Abschlagszahlungen, wohl aber in der Jahresabrechnung berücksichtigen", teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aktuell mit.
Laut Verbraucherzentrale NRW kann die Anrechnung der reduzierten Mehrwertsteuer auf zwei Arten erfolgen:
Egal wie die Konditionen im Einzelfall lauten, empfiehlt die Verbraucherzentrale Stromkunden, sicherheitshalber den aktuellen Zählerstand zu dokumentieren und ihrem Versorger zu übermitteln. Ansonsten werde die für die Steuersenkung relevante Strommenge möglicherweise geschätzt. Ausreichend sei beispielsweise ein Foto, das man dem Stromanbieter per E-Mail zusende.
Laut Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW, kann ein Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 4.250 Kilowattstunden durch die Steuersenkung im zweiten Halbjahr etwa 16 Euro sparen. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden kommen weitere 14 Euro hinzu.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de