Die Bundesregierung hat das umstrittene Kohleausstiegsgesetz auf den Weg gebracht und darin Kompensationszahlungen an die Kraftwerksbetreiber in Milliardenhöhe vorgesehen. Für Verbraucher, auf die im Zuge des Kohleausstiegs aller Voraussicht nach erneut steigende Strompreise zukommen, sind dagegen keine staatlichen Entlastungen geplant.
Verbraucherschützer kritisieren Kohleausstiegsgesetz

In einem aktuellen Statement des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) heißt es: „Der Kohleausstieg hat eine inakzeptable Schieflage: Während die Industrie milliardenschwere Entschädigungen und eine Strompreiskompensation erhalten soll, fehlt eine solche Zusage für die Verbraucher im Gesetzesentwurf. Damit hält sich die Bundesregierung nicht an die Empfehlungen der Kohlekommission. Die hatte explizit einen finanziellen Ausgleich für Verbraucher und Industrie empfohlen, falls die Strompreise infolge des Kohleausstiegs ansteigen sollten. (…) Schon heute zahlen die Verbraucher in Deutschland die höchsten Strompreise Europas. Mehr Klimaschutz ist nötig, wird aber nur gelingen, wenn die Politik die Verbraucher mitnimmt.“
Bundesregierung erwartet steigende Strompreise
Sogar die Bundesregierung selbst rechnet mit steigenden Strompreisen im Zuge des Kohleausstiegs. Das geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett Ende Januar beschlossen hat. Grund für die erwartete Preissteigerung ist unter anderem eine geplante Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), die sich auf die Höhe der damit verbundenen Umlage auswirken wird. Betreiber von Kohlekraftwerken sollen demnach einen zusätzlichen finanziellen Anreiz erhalten, ihre Anlagen auf moderne Gas-Heiz-Technik umzustellen. Dafür sind Fördermittel in Milliardenhöhe eingeplant, die über Steigerungen der KWK-Umlage finanziert werden sollen. Die Umlagenerhöhung wird dann über den Strompreis an die Privathaushalte und Gewerbetreibenden in Deutschland weitergegeben. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung infolge des Kohleausstiegs auch eine generelle Erhöhung des Börsenstrompreises in Deutschland.
Finanzieller Ausgleich nur bei CO2-Bepreisung
Tatsächlich sehen die Pläne der Bundesregierung eine Entlastung für Privathaushalte beim Strompreis vor – allerdings nur im Zuge der beschlossenen CO2-Bepreisung klimaschädlicher Brennstoffe. Das Klimapaket der Bundesregierung beinhaltet Senkungen der EEG-Umlage ab dem Jahr 2021, um die Belastung der Verbraucher durch steigende Heizkosten und Spritpreise zu mindern. Diese Form der Kompensation bezieht sich jedoch ausschließlich auf den CO2-Preis, die strompreissteigernden Effekte des Kohleausstiegs bleiben davon unberührt.
Strompreis schon jetzt auf Rekordniveau
Die Strompreise für Verbraucher in Deutschland sind schon heute auf einem Rekordhoch. Noch nie mussten Privathaushalte mehr für Strom bezahlen als im Jahr 2020. Laut Analysen von StromAuskunft.de kostet eine Kilowattstunde Strom beim Grundversorger im bundesweiten Schnitt derzeit mehr als 33 Cent, beim günstigsten Alternativanbieter sind es knapp 27 Cent. Immerhin: Obwohl vor allem die staatlichen Posten im Strompreis massive Kostentreiber sind, können Verbraucher durch den Wechsel ihres Stromanbieters noch immer erheblich sparen – bei einem Wechsel vom Grundversorger zu einem günstigen alternativen Anbieter in der Regel sogar mehrere Hundert Euro im Jahr.
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