Strengere Grenzwerte für Feinstaub

Strengere Grenzwerte für Feinstaub

07.12.2009 | Energienachrichten

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung zugestimmt. Da sich der Bundesrat der Verordnung bereits im Oktober angeschlossen hatte, kann sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Ende Januar 2010 in Kraft treten.

Gegenüber der bisher geltenden Rechtslage werden auch Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen, Pellet-Einzelöfen und Heizkamine festgelegt. Ein wesentliches Element ist die Festsetzung von Höchstgrenzen für Staub und Kohlenmonoxid (CO). Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die die Emissionsgrenzwerte von 0,15g/m³ für Staub und 4g/m³ für Kohlenstoffmonoxid einhalten, können weiterbetrieben werden. Anlagen, die die Grenzwerte überschreiten, unterliegen einem Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen, von denen die letzte im Jahr 2024 endet. Eine regelmäßige Überprüfung des technischen Zustandes der Anlagen soll durch den Schornsteinfeger durchschnittlich alle dreieinhalb Jahre stattfinden.

Aufgrund der langen Vorlaufzeit hat die Industrie bereits Produkte entwickelt, die die Grenzwerte der ersten Stufe einhalten. Diese Feuerstätten haben Bestandsschutz für die zweite Stufe und sind von der Übergangsregelung nicht betroffen. Mit der nun endgültigen Verabschiedung der Verordnung werden die Hersteller die Entwicklung von Geräten, die auch die Grenzwerte der zweiten Stufe einhalten, vorantreiben.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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