Stromanbieterwechsel beim Umzug

Stromanbieterwechsel bei Umzug

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Jedes Jahr ziehen Millionen Menschen in Deutschland um. Dabei wird in der Regel auch der Stromanbieter gewechselt, denn zum einen loht sich der Anbieterwechsel und zum anderen kann der bisherige Versorger häufig nicht am neuen Wohnort liefern.

Etwa ein Viertel der jährlich rund vier bis fünf Millionen Stromanbieterwechsel in Deutschland sind durch einen Umzug bedingt.

Um Ihren Stromanbieter bei Umzug zu wechseln, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Prüfen Sie Ihren Vertrag und die Kündigungsfristen
    Lesen Sie dazu den Absatz Voraussetzungen und Fristen für den Anbieterwechsel im Rahmen eines Umzugs weiter unten auf dieser Seite.

  • Wählen Sie einen günstigen Stromanbieter
    Nutzen Sie hierfür unseren Stromrechner oder unseren bequemen Stromanbieter Wechselservice. Alles was Sie dazu brauchen ist die PLZ Ihrer neuen Adresse sowie der ungefähre Jahresverbrauch in kWh. Wenn Sie diesen nicht kennen, dann nutzen Sie unsere Richtwerte für den Stromverbrauch.

  • Schließen Sie online einen neuen Vertrag ab
    Füllen Sie dazu einfach das Online Formular aus und geben Sie dort das Datum Ihres Einzuges und die Adresse Ihrer neuen Wohnung an. Bringen Sie die Stromzähler Nummer in Ihrer neuen Wohnung in Erfahrung. Fragen Sie den Vermieter, Hausmeister oder Installateur, wo sich der Zähler befindet und notieren Sie sich die Zählernummer sowie schon mal den Zählerstand.

  • Kündigen Sie dem jetzigen Stromanbieter rechtzeitig
    Kündigen Sie Ihren derzeitigen Anbieter selbst. Wer Strom oder Gas aus der örtlichen Grundversorgung bezieht, kann seinen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sondervertragskunden (Kunden, die nicht in der Grundversorgung beliefert werden) können mit Hinweis auf den bevorstehenden Umzug in der Regel von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen. Notieren Sie den Zählerstand in Ihrer neuen Wohnung beim Einzug.

Tipp: Den Zählerstand können Sie mit einem Smartphone fotografieren, da Sie dann gleich ein zugehöriges Datum haben. Ansonsten lesen Sie den Zählerstand am besten zusammen mit dem Vormieter oder dem Vermieter ab und notieren Sie diesen im Übergabeprotokoll.

Der Umzug in eine neue Wohnung ist in der Regel auch mit dem Wechsel des Stromanbieters verbunden. Nutzen Sie diese Gelegenheit und vergleichen Sie die Stromtarife an Ihrem neuen Wohnort.

Voraussetzungen und Fristen für den Stromanbieterwechsel bei Umzug

1. Sie beziehen Strom vom örtlichen Grundversorger

Dann sollten Sie in jedem Fall den Stromanbieter wechseln, denn der Grundversorgungstarif ist deutlich teurer als andere Stromtarife. Dafür können Sie aber mit einem Hinweis auf den anstehenden Umzug mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und sich frühzeitig einen günstigeren Stromanbieter suchen. Geben Sie beim neuen Anbieter einfach das Datum des Umzugs/Neueinzugs an. Wenn Sie sich nicht um einen neuen günstigen Stromanbieter kümmern, werden Sie im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung automatisch von dem lokalen Grundversorger mit Strom beliefert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kündigungsfrist: 14 Tage.
  • Den aktuellen Anbieter selber kündigen.
  • Den neuen Anbieter frühzeitig mit dem Tarifrechner suchen und Einzugs- bzw. Umzugsdatum angeben.

Frist versäumt? Kein Problem, Sie können aus der Grundversorgung jederzeit kurzfristig den Anbieter wechseln.

2. Sie beziehen Strom von einem alternativen Anbieter

Kunden, die einen Vertrag mit einem alternativen Stromanbieter abseits der Grundversorgung geschlossen haben, sind an die jeweiligen Vertragsbedingungen gebunden. Entscheidend ist die Umzugsklausel in den AGB des Stromliefervertrags.

In vielen Fällen haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Laut Rechtslage gilt: Wird der Strom- oder Gasanbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert, und kann er nur zu einem anderen Preis am neuen Wohnort liefern oder kein neues Angebot vorlegen, ist die Kündigung wirksam.

a) Umzug innerhalb des Liefergebietes

Findet der Umzug innerhalb des Liefergebietes statt, kann der Anbieter Sie also auch am neuen Wohnort mit Strom versorgen, so bestehen einige Unternehmen auf die Erfüllung des Vertrags.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Besteht im Rahmen des Umzugs ein Sonderkündigungsrecht?
  • Falls ja, den jetzigen Anbieter unter Einhaltung der Fristen kündigen.
  • Einen neuen Anbieter frühzeitig mit dem Tarifrechner suchen und Einzugs- bzw. Umzugsdatum angeben.

b) Umzug außerhalb des Liefergebietes

Befindet sich der neue Wohnsitz außerhalb des Liefergebietes, kann der Anbieter den Kunden nicht mehr mit Strom versorgen. Kunden sollten demzufolge den Vertrag kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Den aktuellen Anbieter mit Verweis auf den Umzug kündigen.
  • Frühzeitig einen neuen Anbieter mit dem Tarifrechner suchen und Einzugs- bzw. Umzugsdatum angeben.

Einschub: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 38 Ersatzversorgung mit Energie

(1) Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 berechtigt und verpflichtet ist. Die Bestimmungen dieses Teils gelten für dieses Rechtsverhältnis mit der Maßgabe, dass der Grundversorger berechtigt ist, für diese Energielieferung gesonderte Allgemeine Preise zu veröffentlichen und für die Energielieferung in Rechnung zu stellen. Für Haushaltskunden dürfen die Preise die nach § 36 Abs. 1 Satz 1 nicht übersteigen.

(2) Das Rechtsverhältnis nach Absatz 1 endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung. Das Energieversorgungsunternehmen kann den Energieverbrauch, der auf die nach Absatz 1 bezogenen Energiemengen entfällt, auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den ermittelten anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen.

Erklärung: Gesetzlich ist also festgelegt, dass schon die erste Nutzung von Energie in einer neuen Wohnung, ein sogenannter Energieliefervertrag zustande kommt. Dies passiert z.B., wenn man das Licht zum ersten Mal anmacht. In der Fachsprache nennt man dies auch konkludentes Verhalten. Bei dieser sogenannten Ersatzversorgung ist der Vertragspartner dann der Grundversersorger. Diese gesetztliche Regelung ist natürlich praktisch und sinnvoll, da Sie in Ihrem neuen Haus bzw. Ihrer neuen Wohnung bei Einzug nicht ohne Strom dastehen. Doch Sie hat auch Ihren Preis, denn die Tarife in der Ersatzversorgung sind die teuersten Tarife. Sie sollten schnell den Stromtarif / Stromanbieter wechseln.

FAQ Stromanbieterwechsel

Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?

Ja, als Mieter haben Sie das Recht, den Stromanbieter zu wechseln, solange Sie einen eigenständigen Stromzähler haben. Das bedeutet, dass Sie selbst für die Stromrechnung verantwortlich sind und der Strom nicht über die Miete abgerechnet wird. Wenn der Strom über die Miete abgerechnet wird, ...

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Anbieterwechsel: Wie lange dauert die Vertragsumstellung?

Im Energiewirtschaftsgesetz wird vorgeschrieben, dass der Wechsel nur noch drei Wochen dauern darf, wenn der neue Versorger den Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet hat. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Tag der Stromlieferungen durch den neuen Anbieter nicht mehr wie bisher der ...

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Welche Kündigungsfristen gibt es beim Stromanbieterwechsel?

Die Kündigungsfrist Ihres Stromvertrages hängt vom jeweiligen Anbieter und der Tarifart ab. Die konkreten Bestimmungen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen. Mit Wirkung zum 1. März 2022 hat der Gesetzgeber festgelegt: Die Kündigungsfrist von Strom- und Gasverträgen darf nur noch einen ...

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Wann kann ich den Stromanbieter wechseln?

Sie können den Stromanbieter wechseln, sobald es die Vertragslaufzeit Ihres derzeitigen Anbieters zulässt. Hier kommt es also darauf an, in was für einem Tarif Sie sich gerade befinden. Wir unterscheiden daher folgende Wechselfälle: 1. Anbieterwechsel in der Grundversorgung Die ...

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Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel bei einem Umzug?

Ein Wohnungswechsel geht in der Regel auch mit dem Wechsel des Stromanbieters einher. Verbraucher sollten die Suche nach einem passenden Stromtarif für den neuen Wohnort rechtzeitig einplanen, da sie sonst unter Umständen in ein finanziell nachteiliges Tarifmodell fallen – beispielsweise in das ...

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Wie lange im Voraus kann ich den Stromanbieter wechseln?

Ebenso wie sich ein bestehender Stromliefervertrag weit vor Ablauf kündigen lässt, können Verbraucher auch im Voraus ihren Anbieter wechseln. Bei den meisten Versorgern lässt sich ein neuer Vertrag bis zu sechs Monate vor dem tatsächlichen Lieferbeginn abschließen, mitunter wird sogar ein ...

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Wie wähle ich den passenden Stromanbieter aus?

Die Wahl des passenden Stromanbieters hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen können, die richtige Entscheidung zu treffen: Bedarf ermitteln: Überlegen Sie, wie viel Strom Sie verbrauchen und welche Tarifoptionen am besten zu Ihrem Bedarf passen ...

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Wie melde ich mich beim Stromanbieter an?

Egal ob Stromkunden ihren Anbieter wechseln möchten, um einen Preisvorteil zu erzielen, oder ob ein Wohnungswechsel den Umstieg nötig macht – die Stromversorgung gehört zu den wichtigsten Dingen des alltäglichen Lebens und sollte stets sichergestellt sein. Verbraucher können jedoch beruhigt ...

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Was ist der Neukundenbonus?

Der Neukundenbonus ist, wie der Name schon sagt, eine Bonuszahlung des Versorgers für Neukunden. Im Unterschied zum Sofortbonus wird der Neukundenbonus aber erst nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit ausgezahlt und mit der Jahresrechnung verrechnet. Wichtig: Für Kunden, die vor Ende der ...

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Was ist der Sofortbonus?

Der Sofortbonus ist ein Willkommensbonus oder Wechselbonus für Neukunden. Dieser Bonus wird einmalig für Neukunden bezahlt. Stromanbieter belohnen damit Kunden, die zu dem Anbieter wechseln und vorher noch nicht bei dem entsprechenden Versorger unter Vertrag standen. Wer erhält den ...

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