Große Preisunterschiede bei Strom- und Gastarifen der Grundversorgung

Große Preisunterschiede bei Strom- und Gastarifen der Grundversorgung

27.09.2022 | Energienachrichten

Die Verbraucherzentrale NRW hat die aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen untersucht. Fazit: Die Energiepreise für Haushalte variieren von Versorger zu Versorger teils drastisch.

Grundversorgungspreise schwanken zwischen mehreren Tausend Euro

Nach Recherchen der Verbraucherzentrale NRW zahlen Neukunden in der Grundversorgung pro Kilowattstunde Gas derzeit zwischen 6,94 und 32,20 Cent. Bei der Stromgrundversorgung liegt die Preisspanne zwischen 27,14 und 79,48 Cent pro Kilowattstunde. Die Verbraucherschützer rechnen vor: Ein Musterhaushalt, der 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, muss je nach Grundversorger im Jahr zwischen 1.388 und 6.440 Euro zahlen. Für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden beläuft sich die Jahresrechnung auf 814 bis 2.384 Euro.

"Eine so große Preisspanne wirft Fragen auf. Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich", kommentiert Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.

Grundversorgung häufig alternativlos

Für Verbraucher fallen die stark schwankenden Grundversorgungspreise gleich doppelt ins Gewicht, denn wie unser Atlas für Strompreise zeigt, ist die Grundversorgung in der aktuell angespannten Marktlage vielerorts die günstigste Tarifoption. Eine Ausnahmesituation - bestätigt auch die Verbraucherzentrale NRW: "Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt für Sondertarife derzeit meist mehr als für einen Tarif in der Grundversorgung. In der Vergangenheit war es in der Regel umgekehrt."

Teure Ersatzversorgung sorgt für Ärger

Wie die Verbraucherzentrale darüber hinaus mitteilt, häufen sich derzeit Beschwerden, nach denen Energieanbieter die sofortige Belieferung in der Grundversorgung ablehnen und Neukunden zunächst für drei Monate auf die deutlich teurere Ersatzversorgung verweisen.

"Verbraucher:innen müssen dann hartnäckig bleiben. Denn die Ersatzversorgung ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig, zum Beispiel wenn der ursprüngliche Energieversorger unerwartet ausfällt, was bei einer Insolvenz passieren kann, oder ein Anbieterwechsel unbemerkt scheitert", sagt Sieverding. "Zudem sind die Preise der Grundversorgungstarife manchmal schwer zu finden, obwohl es eine Veröffentlichungspflicht für diese Tarife im Internet gibt."

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Stromrechnung

Ähnliche Energienachrichten