Kartellbehörde untersucht Fernwärme-Monopole

Kartellbehörde untersucht Fernwärme-Monopole

20.03.2018 | Energienachrichten

Laut Recherchen der niedersächsischen Landeskartellbehörde leidet der Markt für Fernwärme unter Monopolstellungen sowie unter intransparenten und zu hohen Kosten. Die Behörde hat zwischen den Jahren 2013 und 2016 die Preisstrukturen von 27 Fernwärmeversorgern in 143 Netzgebieten untersucht. Ergebnis: Sieben Unternehmen, die im Verdacht stehen, missbräuchlich überhöhte Preise angesetzt zu haben, wurden von der Kartellbehörde aufgefordert, sich zu rechtfertigen.

Die von der Heizungsindustrie geförderte "Allianz Freie Wärme" kritisiert die Strukturen des Fernwärmesektors in Deutschland bereits seit Langem. Nach Ansicht der Allianz hinken die Verbraucherschutzstandards bei der Fernwärme dem allgemein üblichen Standard im Strom- und Gasmarkt hinterher. Schon allein deshalb, weil die geltenden Regularien für die vertraglichen Beziehungen zwischen Wärmelieferanten und Kunden im Kern aus dem Jahr 1980 stammen.

Rund 5,7 Millionen deutsche Haushalte werden heute mit Fernwärme versorgt - ein wachsender Markt. Viele Mieter und Eigentümer, so die Allianz Freie Wärme, seien jedoch in Anschluss- und Benutzungszwängen gefangen, die durch Fernwärmeverträge festgelegt seien. Diese Verträge würden oftmals nicht nur lange Laufzeiten von mindestens zehn Jahren beinhalten, auch sei ein Anbieterwechsel bei Preiserhöhungen häufig ausgeschlossen, womit die Nutzung alternativer, möglicherweise effizienterer Wärmetechnologien verhindert werde.

"Verbraucher sind zu Recht verärgert über willkürliche Preiserhöhungen und vertragliche Einschränkungen bei der Wahl anderer Heizungstechniken. Meistens können sie sogar am Ende der Vertragslaufzeit nicht auf ein effizientes und günstigeres Heizsystem umsteigen", sagt Allianz-Sprecher Johannes Kaindlstorfer. Er berichtet von inzwischen mehr als 1.200 bekannten Fällen in deutschen Städten und Gemeinden, wo die freie Wahl der Wärmeerzeugung für Bauherren und Hausbesitzer extrem eingeschränkt bzw. unmöglich sei.

© 2018 Redaktion GasAuskunft.de, Björn Katz

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