Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, demzufolge die Energiekonzerne und AKW-Betreiber RWE und Vattenfall für den 2011 beschlossenen Atomausstieg entschädigt werden. Der Entwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur Änderung des Atomgesetzes könnte den Konzernen etwa eine Milliarde Euro bringen.
Mit diesem Beschluss setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2016 um. Die Richter hatten RWE und Vattenfall wegen des beschleunigten Atomausstiegs eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und den Verfall zuvor garantierter Strommengen zugesprochen und der Bundesregierung eine diesbezügliche Frist bis Juni 2018 eingeräumt.
Welche Summe die Energiekonzerne genau erhalten, steht erst nach dem endgültig vollzogenen Atomausstieg im Jahr 2023 fest. Im Bundesumweltministerium geht man nach jetzigem Stand davon aus, dass die Entschädigungen "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten".
Dem AKW-Betreiber E.ON steht keine Entschädigung zu, da die betreffenden Reststrommengen bis zum finalen Abschalten noch auf andere Kernkraftwerke verteilt werden können. Der vierte Betreiberkonzern EnBW hatte nicht auf Schadensersatz geklagt. Ausstehend ist jedoch noch eine Vattenfall-Klage beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank gegen die Stilllegung der schleswig-holsteinischen Meiler Krümmel und Brunsbüttel. Als ausländisches Unternehmen konnte Vattenfall die Bundesregierung auch auf diesem Weg verklagen. Hierbei geht es um Forderungen von insgesamt 4,7 Milliarden Euro.
© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz