Gutachten hält Fracking-Gesetz für verfassungswidrig

Gutachten hält Fracking-Gesetz für verfassungswidrig

08.06.2015 | Energienachrichten

Der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gas- und Ölfördermethode Fracking ist einem aktuellen Gutachten zufolge verfassungswidrig. In der Auswertung des Oldenburger Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler, die von der Deutschen Presse-Agentur zitiert wird, heißt es: "Die Konstruktion einer Expertenkommission mit Entscheidungskompetenzen verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung."

Laut Gesetzentwurf soll statt des Bundestages künftig eine eingesetzte Expertenkommission bewerten, ob Unternehmen in Deutschland großflächiges Fracking zu kommerziellen Zwecken betreiben dürfen. Dies steht laut Gutachten nicht im Einklang mit der Verfassung. Boehme-Neßler: "Entscheidungen über die Anwendung von Fracking-Technologien müssen in letzter Instanz von staatlichen Akteuren getroffen werden." Expertengremien könnten politische Instanzen und Behörden zwar beraten, sie dürften aber weder rechtlich noch faktisch finale Entscheidungen treffen.

Das Fracking-Gesetz soll vom Bundestag noch bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Bei der umstrittenen Fördermethode wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst, weshalb von Kritikern Umweltrisiken, speziell im Hinblick auf das Grundwasser, befürchtet werden. Für besonders sensible Regionen wie Wasserschutzgebiete hat die Politik bereits ein Frackingverbot ausgesprochen.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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