Bundesrat beschließt Fracking-Teilverbot

Bundesrat beschließt Fracking-Teilverbot

11.05.2015 | Energienachrichten

Der Bundesrat ist der Empfehlung des Umweltausschusses nach einem generellen Fracking-Verbot in Deutschland nicht gefolgt. Dennoch spricht sich die Länderkammer für weitreichende Verschärfungen des vorliegenden Gesetzespaketes aus. So wird ein Verbot der umstrittenen Gas- und Ölfördermethode im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein gefordert. Die Bundesländer lehnen Fracking in diesen Gesteinsformationen ab - und das in allen Tiefen. Der Bundesrat fordert, ein entsprechendes Verbot im Bundesbergrecht zu verankern.

"Die ursprüngliche Forderung des Umweltausschusses war konsequent und sollte vom Bundestag umgesetzt werden. Denn auch beim Tightgas-Fracking, das auf Druck der niedersächsischen Landesregierung ausgeklammert wurde, bestehen Gefahren für das Grundwasser", sagt Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. "Dennoch ist das Votum des Bundesrats für ein im Bergrecht verankertes Verbot von Schiefergasfracking und die Streichung der 3.000-Meter-Grenze ein starkes Signal an die Bundestagsabgeordneten. Dieses dürfte die Kritikerinnen und Kritiker der Entwürfe in den Regierungsparteien weiter in ihrem Widerstand gegen das Gesetz bestärken." Nach Auffassung des Umweltinstituts München sprechen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, Fracking in Deutschland komplett zu verbieten.

Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das beschlossene Teilverbot eine wichtige Grundlage für die künftige Energiepolitik in der Bundesrepublik sowie ein klares politisches Signal für eine Zukunft ohne Fracking. "Die beschlossenen Änderungen müssen nun unbedingt aufgegriffen werden, um eine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger zu kontrollieren, die in Deutschland aus umwelt- und energiepolitischer Sicht keinen Sinn ergibt", so DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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