E.ON Hanse: Rückzahlungen an Kunden

E.ON Hanse: Rückzahlungen an Kunden

08.06.2011 | Energienachrichten

E.ON Hanse muss seinen Kunden Rückzahlungen leisten, die von 2006 bis 2008 zu unrecht kassiert wurden. Dies hat jetzt das Landgericht Itzehoe entschieden. Die Klage war von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband im Namen von 60 Kunden eingereicht worden.

Hintergrund der Rückzahlungen sind diverse Preisänderungsklauseln in Strom- und Gasverträgen, die viele Verbraucher nicht hinnehmen wollten. Diese wurde rechtlich schnell als unzulässig erklärt, so dass die Energieversorger die Änderungen wieder verwerfen mussten. Die bereits kassierten Beiträge wurden jedoch nicht an die Kunden zurückerstattet.

Das Landgericht Itzehoe gab daher den Klägern jetzt recht und verurteilte die jeweiligen Strom- und Gasanbieter zur Rückzahlung der Beträge. Dabei gilt das Urteil auch für die Verbraucher, die keinen Einspruch gegen die als unzulässig eingestuften Preisänderungen erhoben hatten. Beschränkt ist der Rechtsspruch jedoch auf die an der Klage beteiligt Kunden.

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Jan Schäfer, Redaktion StromAuskunft


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