Bundestag verabschiedet Fracking-Gesetzespaket

Bundestag verabschiedet Fracking-Gesetzespaket

27.06.2016 | Energienachrichten

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag ein Gesetzespaket zur umstrittenen Öl- und Gasfördermethode Fracking verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet ein Verbot für Fracking in bestimmten Gesteinsarten wie Schiefer- oder Kohleflözgestein bis Ende 2021 sowie einen Ländervorbehalt bei der Standortfindung für maximal vier Erprobungsvorhaben. Damit besteht für die Länder die Möglichkeit eines gänzlichen Verbots von Fracking in solchen Gesteinen. Für die Erschließung von Lagerstätten in anderen Gesteinsarten wie beispielsweise Sand- oder Kalkstein ist die Anwendung der Fracking-Technologie nach dem neuen Gesetz grundsätzlich genehmigungsfähig, es besteht allerdings ein ausdrückliches Verbot in Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten für die öffentliche Wasserversorgung.

Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen sehen ihre langjährige Forderung nach einem vollständigen Fracking-Verbot in allen Gesteinsformationen durch das Gesetz nicht verwirklicht. Stellvertretend erklärt Franziska Buch, Referentin am Umweltinstitut München: "Das heute verabschiedete Gesetzespaket macht den Weg frei für Fracking in Deutschland. Es ist maßgeschneidert für die Öl- und Gasindustrie, die ab sofort rechtssicher im Sandstein fracken kann. Auch für Schiefergasfracking lässt die Regierung eine Hintertür offen. Zunächst soll es Probebohrungen geben und schon in fünf Jahren kommt das Verbot erneut auf den Prüfstand. Das Gesetzespaket bietet keinen ausreichenden Schutz für Klima, Umwelt und Gesundheit. Wir fordern deshalb ein echtes Fracking-Verbotsgesetz anstatt einer unzureichenden Verbesserung der aktuellen Gesetzeslage."

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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