Dauerhafter Steuervorteil beim Kauf von Solaranlagen und Stromspeichern

Dauerhafter Steuervorteil beim Kauf von Solaranlagen und Stromspeichern

18.09.2023 | Energienachrichten

Die Befreiung von der Umsatzsteuer beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird in Deutschland dauerhaft gelten. Das hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf Basis einer Auskunft des Bundesfinanzministeriums bekannt gegeben.

"Photovoltaik ohne Finanzamt"

Die seit Jahresbeginn geltende Steuerbefreiung war mitverantwortlich dafür, dass in der ersten Jahreshälfte 2023 bereits mehr PV-Anlagen und Solarstromspeicher verbaut wurden als im gesamten Vorjahr. Jedoch war zunächst unklar, auf welchen Zeitraum die Bundesregierung den Steuervorteil anlegen würde.

Auf Nachfrage des BSW bestätigte das Finanzministerium nun, dass der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen und Heimspeicher dauerhaft sei.

Zuletzt hatte das Ministerium außerdem verfügt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, auf die sowohl die Einkommensteuer- als auch die Umsatzsteuerbefreiung zutrifft, ihre Anlage nicht mehr steuerlich anmelden müssen. Damit wurde "Photovoltaik ohne Finanzamt" für Privathaushalte zum Standardfall.

Keine Steuerkniffe mehr nötig

Bis zur Anpassung bestand für Käufer von Solarstromanlagen lediglich die Möglichkeit, sich die gezahlte Umsatzsteuer durch mühsame bürokratische Steuerkniffe teilweise wieder zurückzuholen. Dies ist seit Anfang 2023 nicht mehr nötig, da der Mehrwertsteuersatz, der bei Kauf und Installation dem Anlagenbetreiber in Rechnung gestellt wird, nun null Prozent beträgt.

Steuerrechtlichen Reformbedarf sieht der Branchenverband der Solarwirtschaft hingegen noch bei größeren PV-Anlagen. Unverhältnismäßige Auflagen bei der Grund- und Erbschaftssteuer würden beispielsweise viele Landwirte von der Solarstromerzeugung abschrecken.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Photovoltaik Anlage

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