Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Wiederaufnahme der Energieversorgung von Haushaltskunden untersagt. Der Gasanbieter war Ende 2021 durch unangekündigte Lieferstopps negativ aufgefallen.
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur hat gas.de gegen gesetzliche Regeln verstoßen, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen. Daher hat die Behörde dem Anbieter die künftige Tätigkeit als Energielieferant zum Schutz von Verbrauchern untersagt.
gas.de ist eine Marke der Stromio GmbH, zu deren Vetriebstöchtern auch das Strom- und Gaslabel Grünwelt Energie gehört. Der Energiediscounter ist in den vergangenen Jahren mehrfach wegen versteckter Preiserhöhungen und unfairer Vertragsbedingungen in die Schlagzeilen geraten. Unter anderem warnten Verbraucherzentralen sowie die Stiftung Warentest vor Tarifen der Stromio-Marken. Seit 2021 befasst sich zudem die Bundesnetzagentur mit den Aktivitäten des Unternehmens.
Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH hatte Ende 2021 die Belieferung sämtlicher Haushaltskunden eingestellt. In der Folge rutschten Betroffene in die deutlich teurere örtliche Ersatzversorgung. Das Unternehmen begründete den plötzlichen Lieferstopp mit stark gestiegenen Beschaffungskosten.
Im Frühjahr dieses Jahres zeigte gas.de der Bundesnetzagentur dann die erneute Aufnahme der Tätigkeit als Energielieferant an. Daraufhin leitete die Regulierungsbehörde ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts von Verstößen gegen das Energiewirtschaftsgesetz ein. Laut Gesetzesgrundlage kann die Netzagentur Strom- und Gasanbietern ihre Aktivitäten ganz oder teilweise untersagen, wenn deren Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
"Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein. Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher", kommentiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die finale Entscheidung.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de