Energieversorger müssen Lieferstopps bei Strom und Gas drei Monate im Voraus ankündigen

Energieversorger müssen Lieferstopps bei Strom und Gas drei Monate im Voraus ankündigen

16.06.2023 | Energienachrichten

Im Zuge der Energiekrise hatten zahlreiche Strom- und Gasanbieter - insbesondere aus dem Discountsegement - die Belieferung ihrer Kunden kurzfristig eingestellt. Solche Praktiken sollen künftig nicht mehr möglich sein.

Bundesnetzagentur unterbindet kurzfristige Lieferstopps

Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche entschieden, dass ein sogenanntes Pausieren der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie eine anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes darstellt. Nach § 5 müssen Kunden mindestens drei Monate vor einem solchen Lieferstopp informiert und dieser bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.

"Die Verbraucher und die Öffentlichkeit müssen frühzeitig informiert werden, wenn Anbieter beabsichtigen, die Energiebelieferung zu beenden. Nur so kann für Transparenz gesorgt werden und ein rechtzeitiger Wechsel des Lieferanten ermöglicht werden", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Fall Jura Power schafft Tatsachen

Hintergrund für die Klarstellung der Netzagentur ist neben weiteren Fällen ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit: Der Versorger Jura Power hatte im November 2022 kurzfristig alle Verträge mit Haushaltskunden beendet. Auf seiner Internetseite kündigte das Unternehmen, die Belieferung vorübergehend zu pausieren, gegenüber der Bundesnetzagentur war jedoch keine Beendigungsanzeige erfolgt. Die Behörde erhielt letztlich durch Verbraucherbeschwerden Kenntnis vom Lieferstopp und leitete ein Aufsichtsverfahren ein.

Die Bundesnetzagentur wertet in ihrer Funktion fortlaufend Verbraucherbeschwerden auf Verstöße von Energieunternehmen hin aus. Sie kann rechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Strom- und Gasanbieter gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen, und die Unternehmen zu rechtmäßigem Verhalten auch unter der Androhung von Zwangsgeld verpflichten.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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