Kaufprämie für Elektroautos mit sofortiger Wirkung beendet

Kaufprämie für Elektroautos mit sofortiger Wirkung beendet

18.12.2023 | Energienachrichten

Die Bundesregierung hat die staatliche Kaufprämie für Elektroautos, den sogenannten Umweltbonus, überraschend kurzfristig auslaufen lassen. Bereits ab dem heutigen Montag können keine neuen Anträge mehr für den Zuschuss gestellt werden. Bereits bewilligte Prämien sind nicht vom Förderstopp betroffen.

Umweltbonus fällt Haushaltskrise zum Opfer

Die Kaufprämie für E-Autos wurde bislang aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes finanziert. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatshaushalt wurden dem Fonds jedoch 60 Milliarden Euro entzogen. Das Prämienaus steht demnach in direktem Zusammenhang mit der Haushaltskrise.

Laut ursprünglicher Planung hätte noch bis Ende 2024 ein Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro gelten sollen. Im auslaufenden Jahr belief sich der staatliche Anteil der Prämie auf bis zu 4.500 Euro, hinzu kamen 2.250 Euro seitens der Automobilhersteller. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurden seit dem Förderstart 2016 insgesamt rund zehn Milliarden Euro für über zwei Millionen Fahrzeuge ausgezahlt. Erklärtes Ziel der Regierung ist jedoch die Zahl von 15 Millionen E-Autos bis zum Jahr 2030.

In diesem sowie dem vergangenen Jahr wurden in Deutschland jeweils rund eine halbe Million Elektroautos neu zugelassen. Dieser Trend dürfte Branchenexperten zufolge nach dem kurzfristigen Prämienaus und der insgesamt schwierigen Wirtschaftslage 2024 spürbar abflauen.

Was bedeutet das Kaufprämien-Aus für Verbraucher?

Mit Ablauf des gestrigen 17. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus gestellt werden. Bereits zugesagte Prämien sind nicht vom Förderende betroffen und werden, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind, ausgezahlt. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet die noch ausstehenden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Das Prozedere schreibt allerdings vor, dass die Prämienzusage erst bei der Zulassung des neuen Fahrzeugs erfolgt, nicht etwa beim Kauf. Das heißt: Käufern, die ein E-Auto bestellt haben, es aber nicht mehr bis zum 17. Dezember zulassen konnten, entgeht der eigentlich einkalkulierte Umweltbonus.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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