Bundesregierung verschärft Auflagen zur Speicherförderung

Bundesregierung verschärft Auflagen zur Speicherförderung

06.04.2016 | Energienachrichten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Auflagen zur Förderung von Batteriespeichern verschärft. In einem aktualisierten Merkblatt, das die KfW-Förderbank Anfang dieser Woche veröffentlichte, präzisiert die Bundesregierung die technischen Mindestvoraussetzungen, die von Herstellerseite für die Förderfähigkeit der Stromspeicher eingehalten werden müssen.

Seit diesem Monat sind im Zuge der neuen Auflagen nur noch Speicher voll förderfähig, deren Batteriemodule nach zehn Jahren Betrieb noch eine Nennkapazität von mindestens 80 Prozent aufweisen. Darüber hinaus regelt die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Speicher neu. Gemäß des aktuellen KfW-Merkblatts müssen die Speicherhersteller den sicheren Betrieb durch die Einhaltung von Bestimmungen gewährleisten, die der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) vorgibt.

Der mehrfach ausgezeichnete Stromspeicher "MyReserve" des Dresdener Photovoltaik-Unternehmens SOLARWATT GmbH erfüllt als einer der ersten Batteriespeicher die neuen Förderrichtlinien. "Unser Stromspeicher erfüllt nicht nur die Mindestvoraussetzungen der KfW, sondern er übertrifft sie: Wir garantieren dem Endkunden eine mindestens 80-prozentige Nutzkapazität über zehn Jahre gemäß der SOLARWATT-Leistungsgarantie. Sollte die Leistung innerhalb dieses Zeitraumes einmal unterhalb der Kapazitätsgrenze liegen, wird der MyReserve-Batteriespeicher aufgearbeitet oder ausgetauscht", so SOLARWATT-Geschäftsführer Detlef Neuhaus.

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Björn Katz, Redaktion Strom-Speicher.org

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