Umweltschützer halten Atomklagen der Konzerne für zwecklos

Umweltschützer halten Atomklagen der Konzerne für zwecklos

14.03.2016 | Energienachrichten

Nach Überzeugung der Umweltorganisation Greenpeace dürften die ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Klagen gegen den Atomausstieg den betreffenden Energiekonzernen keine Basis für milliardenschwere Entschädigungszahlungen liefern. Greenpeace hält den im Fukushima-Jahr 2011 beschlossenen beschleunigten Atomausstieg für verfassungskonform. Die 13. Novelle des Atomgesetzes stimme im Wesentlichen mit dem Atomausstieg von 2002 überein, den die Kraftwerksbetreiber selbst unterschrieben hätten.

Die Energiekonzerne E.ON, RWE und Vattenfall hatten die Bundesregierung verklagt, da sie sich durch den Atomausstieg in ihren Eigentumsrechten beschnitten fühlen. Die Konzerne fordern rund 20 Milliarden Euro Schadensersatz.

Die vor fünf Jahren beschlossene Beschleunigung des Atomausstiegs entspreche, so Greenpeace, einem bereits Jahrzehnte zurückliegenden Verfassungsgerichtsurteil zum ehemaligen Kernkraftwerksprojekt in Kalkar. Damals entschieden die obersten Richter, der Staat sei verpflichtet, "alle Anstrengungen zu unternehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen". Laut Grundgesetz müsse die Bevölkerung effektiv in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor den Risiken der Atomkraft geschützt werden. Dies sei nach der Katastrophe von Fukushima laut Greenpeace nur durch den beschleunigten Atomausstieg zu gewährleisten.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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