Energieaudits: Staat kontrolliert Unternehmen

Energieaudits: Staat kontrolliert Unternehmen

16.03.2016 | Energienachrichten

Am 5. Dezember 2015 lief die Frist für erstmalige Energieaudits ab. Bis zum damaligen Stichtag waren alle Betriebe in Deutschland, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen fallen, verpflichtet, den betrieblichen Energieverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen. Jetzt beginnt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu prüfen, ob die betreffenden Unternehmen ihre Pflicht erfüllt haben. Wird die Vorgabe des Staates nicht eingehalten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Nur wer glaubhaft nachweisen kann, dass er die Frist für ein Energieaudit weder vorsätzlich noch fahrlässig versäumt und das Audit bis Ende April 2016 abgeschlossen hat, muss aller Voraussicht nach kein Bußgeld bezahlen. Die Entscheidung liegt allerdings im Ermessen des BAFA.

"Nur wer einen realistischen Überblick über den Energieverbrauch im Unternehmen hat, kann ein effizientes Energiemanagement einführen und so das volle Einsparpotenzial realisieren. Ein professionelles Energieaudit ist der erste Schritt auf dem Weg", erklärt Dr. Heinz Rosenbaum, Geschäftsführer der E.ON Energie Deutschland. Der Energiekonzern bietet in Zusammenarbeit mit der DEKRA einen Energieeffizienz-Beratungsservice für Unternehmen an. Experten ermitteln dabei alle betriebsspezifischen Kennzahlen zum Energieverbrauch, identifizieren Einsparpotenziale und geben der Geschäftsführung konkrete Handlungsempfehlungen, um die Energieinfrastruktur zu optimieren.

Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht zum Energieaudit verpflichtet, können ihren Energieverbrauch laut E.ON durch Umsetzung gezielter Maßnahmen dennoch um bis zu 15 Prozent senken. Das BAFA vergibt hierfür Fördermittel. Die Höhe der Förderung ist abhängig von den jährlichen Energiekosten und kann sich auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bzw. auf maximal 8.000 Euro belaufen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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