Stromkosten-Anteil in Hartz IV zu gering

Stromkosten-Anteil in Hartz IV zu gering

29.02.2016 | Energienachrichten

Empfänger von Hartz-IV-Leistungen zahlen laut aktueller Berechnungen in der Grundversorgung pro Jahr durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent mehr für Strom, als der Arbeitslosengeld-II-Regelsatz abdeckt. Im Osten Deutschlands sind Verbraucher davon stärker betroffen als im Westen, generell reicht der Regelsatz jedoch in keinem Bundesland aus, um die reellen Stromkosten zu decken.

Auch die ALG-II-Erhöhung zu Jahresbeginn auf 404 Euro pro Monat verbesserte die Lage für Betroffene nur teilweise: Im Schnitt verkleinerte sich das Defizit zwar, durch je nach Region mehr oder minder starke Strompreiserhöhungen vergrößerte sich die Schieflage allerdings mancherorts.

Ein Single-Haushalt zahlt in Deutschland monatlich im Schnitt knapp 43 Euro für Strom aus der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist für den Bereich "Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung" jedoch lediglich ein Betrag von knapp 34 Euro angesetzt. Somit müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger rund neun Euro pro Monat - und damit 108 Euro im Jahr - in anderen Bereichen des täglichen Lebens, wie beispielsweise Nahrungsmittel oder Gesundheitspflege, einsparen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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