Laut Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom gestrigen Dienstag plant die Bundesregierung, sich mittelfristig an der Planung und Entwicklung von Offshore-Windparks zu beteiligen. Um die Wettbewerbssituation im Hinblick auf die Windkraft auf hoher See möglichst optimal zu gestalten, sollen die Flächen für neue Windparks "staatlich voruntersucht" werden. Durch diese Vorgehensweise könnten Flächenplanung und Raumordnung, Anlagengenehmigung, Förderung und Netzanbindung besser und kosteneffizienter miteinander verzahnt werden. Die FAZ beruft sich in ihrem Bericht auf Informationen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Das Modell der staatlichen Vorentwicklung für Offshore-Windparks soll angeblich ab dem Jahr 2024 in Kraft treten und mitsamt der diesbezüglichen Fördermittel in einem "Windenergie-auf-See-Gesetz" gebündelt werden. Geht bislang jede Offshore-Anlage zu festen Fördersätzen ans Netz, so soll der geförderte Bestand künftig ausgeschrieben werden. Nach diesem Modell würde stets derjenige Windpark-Planer den Zuschlag erhalten, der die geringste Förderung benötigt bzw. beantragt.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft