Kraft-Wärme-Kopplung soll Heizungs-Oldtimer ersetzen

Kraft-Wärme-Kopplung soll Heizungs-Oldtimer ersetzen

14.05.2014 | Energienachrichten

Heizungs-Oldtimer, also Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, dürfen ab dem kommenden Jahr nicht mehr betrieben werden. Dies verlangt die seit Mai 2014 geltende Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Zweck ist es, den zulässigen Jahresprimärenergieverbrauch neu gebauter Wohn- und Gewerbeimmobilien ab 2016 gegenüber den bisherigen Standards um 25 Prozent zu senken.

"Auf diese Anforderungen müssen Hauseigentümer und Bauherren reagieren, schließlich entsprechen 80 Prozent der zurzeit in Betrieb befindlichen Heizungsanlagen nicht mehr dem Stand der Technik bzw. arbeiten nicht effizient", sagt Dr. Ludwig Möhring, Präsident der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch, kurz ASUE. Fast ein Drittel der in Deutschland eingesetzten Endenergie werde für die Wärmeerzeugung im Wohnungsbau verbraucht. Hier könne und müsse mehr für Energieeffizienz und Klimaschutz getan werden. "Die Bundesregierung sieht das genauso", erklärt Möhring. "Um das 40-Prozent- CO2-Vermeidungsziel zu erreichen, will sie mit einem neuen Aktionsprogramm nochmals rund 85 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zusätzlich einsparen." Gerade im Hinblick auf den Wohngebäudebereich empfiehlt die ASUE den vermehrten Einsatz von effizienten erdgas- oder biogasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, um CO2-Ausstoß und Energieverbräuche kostengünstig zu senken.

ASUE-Vorstandsmitglied Ulrich Floß richtet in Bezug auf die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung in Wohngebäuden einen klaren Appell an die Politik: "Die Energieerzeugung kommt so nach Hause, Strom und Wärme werden gleichzeitig flexibel am Ort des Verbrauchs erzeugt. Diese Chance darf mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und neuen Umlagepflichten für kleine KWK-Anlagen nicht blockiert werden."

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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