Stromkosten-Anteil bei Hartz IV wird vorerst nicht erhöht

Stromkosten-Anteil bei Hartz IV wird vorerst nicht erhöht

16.12.2015 | Energienachrichten

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat der Bundesregierung im Umgang mit dem Problem der Energiearmut einkommensschwacher Haushalte eine "Verzögerungstaktik auf Kosten der Hartz-IV-Bezieher" vorgeworfen. Die Aussage der Bundesregierung, für eine Überprüfung des im Hartz-IV-Regelsatz enthaltenen Anteils für Stromkosten bestehe "kein aktueller Handlungsbedarf", zeuge von "kaltherziger Ignoranz" gegenüber der Lebenswirklichkeit von Millionen Betroffenen.

Der Verband fordert die Bundesregierung auf, für die Übernahme der tatsächlichen Stromkosten in den Haushalten zu sorgen, die von Fürsorgeleistungen leben. Die Neuermittlung und Anpassung der Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau sei längst überfällig. "Angesichts der extremen Preissteigerungen für Strom seit 2008 auf der einen und einem extrem auf Kante genähten Regelsatz von demnächst 404 Euro auf der anderen Seite zu behaupten, man sehe keine Anhaltspunkte für die Gefahr einer Bedarfsunterdeckung, ist wirklich ignorant", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Nach Berechnungen des Verbandes sind die derzeitigen Regelsätze, die auf Statistiken aus dem Jahr 2008 basieren, deutlich zu niedrig bemessen - die Preise für Haushaltsstrom seien seit 2008 um 36 Prozent gestiegen. Allein im Bereich der Stromkosten liege die Unterdeckung der Regelsätze deshalb je nach Haushaltsgröße bei bis zu 280 Euro im Jahr.

"Strom in Deutschland ist kein Luxusgut, sondern gehört wie ein Dach über dem Kopf zum Existenzminimum", sagt Ulrich Schneider, der auf die insgesamt 352.000 Stromsperren hinweist, die die Bundesnetzagentur in ihrem aktuellen Monitoringbericht für das Jahr 2014 nennt.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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