Ab 1. Januar 2015 werden neue Kaffeemaschinen für den Haushaltsgebrauch verpflichtend mit einer Abschaltautomatik ausgestattet. Indem der Mechanismus das Warmhalten des Kaffees automatisch nach einer Zeitspanne zwischen fünf und 40 Minuten beendet, sollen die Geräte stromsparender werden. Laut Berechnungen der EU-Kommission kann ein einzelner Haushalt damit bis zu zehn Euro im Jahr sparen. Europaweit kämen bis zum Jahr 2020 Energieeinsparungen von mehr als zwei Terawattstunden pro Jahr zusammen.
Die von der EU-Kommission im Rahmen der europäischen Ökodesign-Richtlinie erlassene Vorgabe führt eine Funktion verbindlich ein, die bei zahlreichen Kaffeemaschinen heute schon zum üblichen Funktionsumfang gehört: Nach einer bestimmten Wartezeit werden die Geräte automatisch in den Standby- oder Aus-Zustand versetzt. Je nach Hersteller und Gerätetyp können Verbraucher aber bislang entscheiden, ob sie die automatische Abschaltung der Warmhaltefunktion zulassen oder den Zeitrahmen ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
Beinhaltet eine Kaffeemaschine eine wärmeisolierende Kanne, so stellt sich die Warmhaltefunktion der Heizplatte laut neuer EU-Richtlinie nach fünf Minuten ab, ohne Isolierkanne nach 40 Minuten. Für Kapselmaschinen und Vollautomaten gilt künftig eine Wartezeit von 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus und von 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft