Energieaudits in Kürze Pflicht für Unternehmen

Energieaudits in Kürze Pflicht für Unternehmen

14.10.2015 | Energienachrichten

Bis Anfang Dezember 2015 müssen Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für "kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" fallen, erstmals ein sogenanntes Energieaudit durchgeführt haben. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell hin. Ein Energieaudit ist die systematische Erfassung und Analyse von Energieeinsatz, -verbrauch und -kosten in Unternehmen inklusive Vorschlägen zur Effizienzsteigerung.

"Nicht-KMU mit Auditverpflichtung sollten die nächsten Wochen nutzen, um einen entsprechend qualifizierten Energieberater zu beauftragen", rät Annegret-Cl. Agricola, Leiterin des Bereichs Energiesysteme und Energiedienstleistungen bei der dena. "Auch eigene Mitarbeiter können das Energieaudit durchführen, wenn sie die Anforderungen erfüllen."

Die Audit-Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, bei denen die Mitarbeiterzahl oder der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme bestimmte Schwellenwerte übersteigen - unabhängig von Rechtsform oder Branche. Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch kleinere Unternehmen als Nicht-KMU und sind entsprechend auditpflichtig. Hintergrund für die gesetzliche Pflicht sind die Bemühungen der Europäischen Union, die Energieeffizienz ihrer Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu steigern.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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