Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) genügt der Entwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-Gesetz) nicht den Erfordernissen der Energiewende. Das Gesetz schraube das Ausbauziel der umweltfreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung herunter, so Werner Neumann, Energie-Experte beim BUND. Das große Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz werde dadurch verschenkt.
Neumann kritisiert, dass durch die Gesetzesnovelle vor allem kleinere dezentrale KWK-Anlagen nicht ausreichend gefördert würden. Insbesondere solle künftig die Eigenstromnutzung aus Kraft-Wärme-Kopplung - wie zum Beispiel in Krankenhäusern oder Gewerbebetrieben - nicht mehr gefördert und stattdessen zusätzlich durch die EEG-Umlage belastet werden. "Was hier als KWK-Förderung verkauft wird, ist letztlich eine Behinderung des KWK-Ausbaus", sagt der BUND-Experte. Damit vergebe die Bundesregierung die Chance, mit der effizienten Erzeugung von Strom und Wärme erhebliche CO2-Mengen einzusparen und darüber hinaus für einen besseren Ausgleich der schwankenden Wind- und Solarstrom-Einspeisung zu sorgen.
Als besonders bittere Pille bewertet der BUND, dass die Bundesregierung zur Aufstockung der KWK-Förderung den Kompromiss geschlossen habe, weniger Braunkohlestrom vom Netz zu nehmen als ursprünglich geplant. "Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung sind zwei Seiten einer Medaille, die Energiewende heißt", so Neumann. "Für die Zukunft gilt: Wird die derzeit teilweise eingesetzte Kohle durch Gas und später beispielsweise durch mit erneuerbarem Strom produziertes Windgas ersetzt, dann können KWK-Anlagen künftig noch umweltfreundlicher betrieben werden als heute."
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft