Energiegipfel zur EEG-Reform: Bund macht Zugeständnisse.

Energiegipfel zur EEG-Reform: Bund macht Zugeständnisse an Länder

02.04.2014 | Energienachrichten

Der gestrige Energiegipfel im Kanzleramt hat mehr konkrete Ergebnisse erzielt als ursprünglich erwartet. So trotzten die Länder dem Bund einige Kompromisse im Hinblick auf die künftige Ökostromförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Die geplanten Einschnitte bei der Windkraft sowie beim Biogas wurden modifiziert und dadurch entschärft.

Die von der Bundesregierung urspünglich geplante Deckelung des Windkraftausbaus an Land auf 2.500 Megawatt pro Jahr wird in der anstehenden EEG-Reform gelockert. So soll das sogenannte "Repowering", also der Austausch alter Windkraftanlagen durch neue, leistungsstärkere nicht in die Deckelung eingerechnet werden. Damit gilt die Grenze von 2.500 Megawatt ausschließlich für den Nettozubau neuer Anlagen.

Ebenso entschärft wurde der vom Bund geplante Deckel für Biogasanlagen. Die Zubaugrenze von 100 Megawatt pro Jahr soll auch hier netto, also ausschließlich für neue Anlagen, gelten. Erweiterungen an bestehenden Biogasanlagen werden nicht miteinberechnet.

Sowohl Bundeskanzlerin Merkel als auch Bundeswirtschafts- und Energieminister Gabriel machten im Anschluss an den Energiegipfel keine Hoffnung auf kurzfristig sinkende Strompreise. Denn trotz künftiger Deckelung gelten für alle bisher errichteten Wind-, Solar- und Biogasanlagen garantierte Fördermittel, die über einen Zeitraum von 20 Jahren durch den Strompreis finanziert werden müssen. Auch in Bezug auf die Strompreisprivilegien der Industrie will die Bundesregierung im Ringen mit der EU nur möglichst moderate Kürzungen durchsetzen, die wohl keine Entlastung für die Privathaushalte bringen werden.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

Kanzleramt

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