Mit zwei Änderungen passt die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ihre Förderung energieeffizienter Gebäude an: Bereits zum 1. August 2015 wird das Programm "Energieeffizient Sanieren" mit einem erweiterten Geltungsbereich und der Erhöhung des Förderhöchstbetrags attraktiver gestaltet. Zum 1. April 2016 folgen verschiedene Anpassungen im Programm "Energieeffizient Bauen". Mit der Überarbeitung ihrer Energieeffizienz-Programme trägt die KfW den gestiegenen Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 Rechnung.
Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" unterstützt die staatliche KfW-Förderbank ab dem kommenden August energetische Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Bisher galt hier der 1. Januar 1995 als Fördergrenze. Darüber hinaus wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit für Sanierungen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, von bislang 75.000 auf 100.000 Euro erhöht.
Aufgrund der im kommenden Jahr in Kraft tretenden, höheren energetischen Anforderungen an Neubauten, stellt die KfW die Förderung des "KfW-Effizienzhauses 70" Ende März 2016 ein und fördert ab April stattdessen den neuen Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem entsprechenden Tilgungszuschuss. Auch hier wird der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit heraufgesetzt, von bisher 50.000 auf 100.000 Euro. Hinzu kommt das Angebot einer längeren Zinsbindung, womit die Attraktivität der KfW-Darlehen für Kreditnehmer nochmals gesteigert werden soll.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft