BGH-Urteil stärkt Blockheizkraftwerke

BGH-Urteil stärkt Blockheizkraftwerke

15.06.2015 | Energienachrichten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil zum Einsatz von Stromzählern die dezentrale Energiewende gestärkt. Künftig können Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen - beispielsweise Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Solarbatterien - preiswerter und einfacher in den Strommarkt eingebunden werden.

Die in der vergangenen Woche veröffentlichte Grundsatzentscheidung beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick und dem nordwestdeutschen Unternehmen EWE Netz. Die Netzgesellschaft des Energiekonzerns EWE hatte versucht, den Anschluss von Blockheizkraftwerken des Typs ZuhauseKraftwerk in ihrem Netzgebiet gerichtlich zu unterbinden. Die Begründung des Konzerns: Der fernauslesbare Stromzähler - die Schnittstelle des Mini-Kraftwerks zum Stromnetz - sei nicht am sogenannten "zentralen Zählerplatz" und damit an der falschen Stelle installiert. Bislang werden Stromzähler am zentralen Zählerplatz - vor allem in Schaltschränken - eingebaut, auch damit sie vom Netz-Unternehmen vor Ort abgelesen werden können. Um Kosten zu sparen, ließ LichtBlick fernauslesbare Zähler in seine Blockheizkraftwerke integrieren, die die Messdaten im 15-Minuten-Takt auswerten und übertragen. EWE Netz bestand jedoch auf der Vor-Ort-Ablesung und damit auf einen zusätzlichen Zähler am zentralen Zählerplatz des Kunden. Dies ist nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr erforderlich.

Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft von LichtBlick, zum Urteil: "Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die Energiewende-Bremser der alten Energiewirtschaft. Was EWE und BDEW uns vorschreiben wollten, ist ungefähr so, als hätte die Post vor 20 Jahren versucht, die Einführung von Emails zu verbieten. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang der Liberalisierung des Messwesens." Mit diesem Grundsatzurteil, so Lücking, könnten Zähler künftig preiswert in dezentrale Energieanlagen integriert werden. Teure Zähler und Ableseverfahren würden damit überflüssig, was vor allem zu sinkenden Kosten zum Vorteil der Verbraucher führen werde.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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