Europäischer Gerichtshof billigt Brennelementesteuer

Europäischer Gerichtshof billigt Brennelementesteuer

05.06.2015 | Energienachrichten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut seinem Urteil vom gestrigen Donnerstag das deutsche Modell der Brennelementesteuer gebilligt. Dabei handle es sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, so die Richter in Luxemburg.

Die offiziell "Kernbrennstoffsteuer" genannte Abgabe war Anfang des Jahres 2011 in Kraft getreten und läuft laut gesetzlicher Frist Ende 2016 aus. Juristisch war die Steuer seit jeher stark umstritten. Das Finanzgericht Hamburg entschied in einem Urteil von 2013 auf Unzulässigkeit und rief zunächst das Bundesverfassungsgericht und in der Folge auch den Europäischen Gerichtshof an. Nach dem gestrigen Urteil aus Luxemburg bestehen europarechtlich nun keine Zweifel mehr. Die besteuerten Brennelemente seien keine Energieerzeugnisse, die nur der Umsatzsteuer unterworfen werden dürfen. Auch handle es sich nicht um eine unzulässige zusätzliche Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom, heißt es in der Urteilsbegründung des EuGH.

Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber könnte das Urteil teuer zu stehen kommen, denn E.ON, RWE und Co. hofften bisher auf die Rückzahlung von Steuern in Milliardenhöhe. Bis zur endgültigen Klärung muss jedoch noch das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet werden, von dem man sich bis Jahresende Ergebnisse erwartet.

© 2015 StromAuskunft.de

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

Stromanbieter, Kraftwerk

Ähnliche Energienachrichten