Die Europäische Kommission hat am gestrigen Mittwoch ihr richtungsweisendes Folgedokument zur Klima- und Energiepolitik 2030 vorgelegt. Darin plädiert Brüssel dafür, nach 2020 verbindliche Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen und den Ausbau erneuerbarer Energien nicht mehr national, sondern ausschließlich auf europäischer Ebene festzulegen. Im Rahmen der bislang geltenden Regelung wurde jedem Mitgliedstaat ein individuell zu erfüllendes Ziel zugeordnet. Dies soll nun zu Gunsten EU-weit einheitlicher Vorgaben abgelöst werden.
Für den Ausbau erneuerbarer Energien empfiehlt die Kommission eine Quote von 27 Prozent bis zum Jahr 2030. Die europäischen CO2-Emissionen sollen bis dahin um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken. Für den Bereich Energieeffizienz will Brüssel ein eventuelles Folgeziel erst nach der Evaluierung der Energieeffizienzrichtlinie Mitte 2014 diskutieren.
Die Bundesregierung hatte gemeinsam mit einer Reihe weiterer Mitgliedstaaten bis zuletzt für national bindende Klima- und Energieziele geworben, um mehr Planungssicherheit für Investitionen in die Energiewende zu erzielen. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortet diese Initiative. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Energiewirtschaft benötigt langfristig stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist daher wichtig, dass ein verbindliches Ziel für deren Ausbau für 2030 gesetzt wird. Denn ohne ein bindendes Ziel können die Klimaschutzziele in der EU nicht erreicht werden. Zu hinterfragen ist allerdings, ob der Weg über ein europaweit einheitliches Ziel der richtige ist." Um die europäische Zielsetzung bis 2030 optimal zu erfüllen, so Reck, hätten den Mitgliedstaaten, wie im derzeitigen Rahmen, verbindliche nationale Ziele zugeordnet werden sollen.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft