TÜV Rheinland: Tipps zum Umgang mit Heizlüftern

TÜV Rheinland: Tipps zum Umgang mit Heizlüftern

23.12.2013 | Energienachrichten

Während der kalten Jahreszeit nutzen zahlreiche Haushalte zusätzlich zur normalen Gas- oder Ölheizung auch elektrische Heizlüfter, um die Raumtemperatur zu erhöhen. Derartige Geräte punkten mit einem geringen Kaufpreis und hoher Flexibilität beim Einsatz. In Sachen Wirkungsgrad können Heizlüfter jedoch wenig überzeugen, denn Luft ist generell ein schlechter Wärmeleiter. Sie erwärmt sich zwar schnell, kühlt aber ebenso schnell wieder ab.

"Wegen des niedrigen Wirkungsgrades sind Heizlüfter nur dann sinnvoll, wenn Räume schnell und kurzfristig beheizt werden sollen", rät Stephan Scheuer, Experte für die Qualitätsprüfungen elektrischer Geräte beim TÜV Rheinland. Verbraucher sollten beim Kauf eines Heizlüfters darauf achten, dass die Heizleistung über ein Thermostat mit Raumtemperaturregler eingestellt und die Luftgeschwindigkeit stufenweise reguliert werden kann, so der TÜV-Experte. Geräte mit großflächigen Luftaustrittsöffnungen seien empfehlenswert. "Für große Räume ab etwa 25 Quadratmetern sollte das Gerät eine Leistung von rund 2000 Watt aufweisen, die Leistung aber 2.500 Watt nicht überschreiten", so Stephan Scheuer. Denn mit steigender Wattzahl erhöhe sich vor allem die Stromrechnung, nicht aber die Qualität des Heizens.

Werden Heizlüfter im Bad genutzt, müssen die Geräte unbedingt spritzwassergeschützt sein. Dies, so Experte Scheuer, lasse sich an der Kennzeichnung IPx4 oder höher erkennen. Zudem rät der TÜV generell zum Kauf von Produkten, die ein GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" tragen. Solche Geräte wurden von einem unabhängigen Prüfdienstleister getestet, bevor sie ihren Weg in den Handel fanden.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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