Nach der gestrigen Eröffnung des EEG-Beihilfeverfahrens durch die EU-Kommission haben sich die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) zuversichtlich gezeigt, dass die "Besondere Ausgleichsregelung" auch in Zukunft Bestand haben wird. Laut EID-Sprecher Utz Tillmann seien die Entlastungen der Industrie beim Strompreis volkswirtschaftlich lebensnotwendig für Deutschland und aus Sicht der betroffenen Branchen juristisch keine Beihilfe.
"Anders als die Kommission sehen wir in der Entlastung für sehr energieintensive Unternehmen beim EEG keine Wettbewerbsverzerrung. Die Regelung gleicht im Gegenteil nur die massiven Wettbewerbsnachteile aus, die eine volle EEG-Belastung nach sich ziehen würde. Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass die Besondere Ausgleichsregelung weiter notwendig und angemessen ist und sie der beihilferechtlichen Prüfung Stand halten wird", so Tillmann. Dies werde man im Laufe des Prüfverfahrens gegenüber der EU-Kommission deutlich machen.
EID-Sprecher Hans Jürgen Kerkhoff warnt insbesondere vor negativen Auswirkungen auf das Investitionsklima in Deutschland: "Wir fordern von der EU, dass sie so schnell wie möglich Rechtssicherheit schafft. Sonst droht ein Rückgang bei notwendigen Investitionen. Deutschland muss nun eng mit der EU zusammenarbeiten, damit wir Wettbewerbsnachteile und den drohenden Verlust von zehntausenden Arbeitsplätzen in den deutschen energieintensiven Betrieben verhindern können."
Die verschiedenen Branchen der energieintensiven Industrie beschäftigen gegenwärtig rund 830.000 Mitarbeiter - und damit 14 Prozent der Arbeitskräfte des verarbeitenden Gewerbes. Zudem, so rechnen die Branchenvertreter vor, seien an jeden Arbeitsplatz in der energieintensiven Grundstoffproduktion etwa zwei Arbeitsplätze in anderen Industriezweigen bzw. im Dienstleistungssektor gekoppelt.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft