EU eröffnet Beihilfeverfahren gegen deutsches EEG

EU eröffnet Beihilfeverfahren gegen deutsches EEG

17.12.2013 | Energienachrichten

Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Beihilfeverfahren zum in Deutschland geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Das von Brüssel gegen die Bundesrepublik gerichtete Verfahren stellt verschiedene Regelungen des EEG auf den Prüfstand der Vereinbarkeit mit europäischem Recht und den Vorschriften des Binnenmarktes. Die EU-Kommission sieht die sogenannte "Besondere Ausgleichsregelung", die energieintensive Unternehmen von den Belastungen durch die EEG-Umlage befreit, möglicherweise als unerlaubte Beihilfe an.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den neuen Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel und Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, das EEG gegen die EU-Kommission zu verteidigen. "Setzt sich die EU-Kommission durch, ist nicht nur in Deutschland die Energiewende bedroht. Denn zusätzlich zum Beihilfeverfahren will die EU-Kommission neue restriktive Vorgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien erlassen. Das würde den Ausbau der regenerativen Energien europaweit abbremsen", so der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Die Bundesregierung müsse die EU-Kommission einerseits zum Einlenken bewegen, ihr andererseits aber auch entgegen kommen, empfiehlt Weiger. "Was bisher versäumt wurde, nämlich die Kosten der Energiewende auf alle Stromkunden gerechter zu verteilen, müssen Gabriel und Merkel jetzt umgehend in Angriff nehmen. Abgeschafft werden müssen vor allem die ausufernden Vergünstigungen für energieintensive Industriebetriebe." Problematisch sei nicht zuletzt, dass die EU-Kommission wegen des ab morgen beginnenden Beihilfeverfahrens bei der jetzt anstehenden EEG-Reform quasi mit am Tisch sitze.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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