Umweltminister beschließen "Neues Helgoländer Papi ...

Umweltminister beschließen "Neues Helgoländer Papier"

27.05.2015 | Energienachrichten

Die Umweltminister der Bundesländer haben die Freigabe des sogenannten "Neuen Helgoländer Papiers" beschlossen. Darin geregelt sind die empfohlenen Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelvorkommen, beispielsweise Schreiadlern, Rotmilanen oder Schwarzstörchen. Die Minister beendeten mit ihrem Beschluss auf der Umweltkonferenz im oberfränkischen Kloster Banz einen langjährigen Diskussionsprozess.

"Bislang gab es immer wieder gravierende Versäumnisse bei der Wahl von Standorten und der Umsetzung einzelner Projekte. Wir freuen uns, dass nun endlich Politik, Windkraftplaner und Naturschützer eine vor Gericht belastbare Grundlage haben. So können Konflikte zwischen Windkraft und Vogelschutz künftig gelöst werden - ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer naturverträglichen Energiewende", kommentiert Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).

Das ursprüngliche "Helgoländer Papier" war bereits 2007 durch die Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Immer wieder wurde seither in strittigen Fällen seine Gültigkeit als fachliche Messlatte von Gerichten bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei einigen Arten eine fachlich begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, bei anderen Arten hingegen einen vergrößerten Mindestabstand. Die Richtwerte sollen es Windkraftplanern von vornherein ermöglichen, kritische Standorte auszuschließen, um spätere Bauverzögerungen oder Fehlinvestitionen zu vermeiden. Auf diese Weise soll das Papier einerseits zur Naturverträglichkeit und andererseits zur Planungssicherheit und Beschleunigung der Energiewende beitragen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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