Stromio erwirkt verbraucherfreundliches Urteil gegen ExtraEnergie...

Stromio erwirkt verbraucherfreundliches Urteil gegen ExtraEnergie

25.10.2013 | Energienachrichten

Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten Haushaltskunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren. Darüber hinaus dürfen Stromanbieter Guthaben aus dem Vorjahr nicht zeitversetzt mit mehreren Abschlagzahlungen des Folgejahres verrechnen. Diese Entscheidung zu Gunsten der Stromkunden hat das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil erlassen. Geklagt hatte der Stromanbieter Stromio GmbH gegen das Konkurrenzunternehmen ExtraEnergie GmbH wegen irreführender geschäftlicher Handlungen.

Im vorliegenden Fall hatte die ExtraEnergie GmbH gegenüber ihres Kunden trotz eines erheblich geringeren Verbrauchs im Vorjahr die monatlichen Abschlagszahlungen für das Folgejahr in gleicher Höhe festgesetzt. Das Gericht stufte dieses Vorgehen als systematisch und daher unlauter ein. Zudem zahlte ExtraEnergie das aus dem niedrigeren Verbrauch resultierende Guthaben nicht mit dem ersten Abschlag nach Jahresabschluss aus, sondern verrechnete die Summe mit den Abschlagszahlungen der nächsten Monate. Auch darin sah das Gericht eine irreführende geschäftliche Handlung zu Lasten des Endkunden.

Nach Auffassung der Stromio GmbH stärkt das aktuelle Gerichtsurteil vor allem die Position der Stromkunden, da sowohl erhöhte Abschläge als auch die zeitversetzte Auszahlung von Guthaben durch Stromanbieter für rechtswidrig erklärt wurden. Einer etwaigen Vorfinanzierung von Discountanbietern durch den Kunden sei damit ein Riegel vorgeschoben, heißt es von Seiten der Stromio GmbH.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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