PROKON: Insolvenzverfahren auf der Zielgeraden

PROKON: Insolvenzverfahren auf der Zielgeraden

13.05.2015 | Energienachrichten

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anfang 2014 in finanzielle Schieflage geratenen PROKON Regenerative Energien GmbH befindet sich auf der Zielgeraden. Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin wird kurzfristig zwei Insolvenzpläne beim zuständigen Gericht einreichen, zwischen denen die Gläubiger auf einer Versammlung Anfang Juli wählen können.

Die erste Variante sieht die Umwandlung von PROKON in eine Genossenschaft vor. Dies setzt voraus, dass sich eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit erklärt, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an PROKON zu beteiligen. Bei dieser Variante kommt es maßgeblich darauf an, ob die Eigenkapitalquote erreicht wird, die vom zuständigen Genossenschaftsverband als erforderlich angesehen wird.

Die zweite Variante zielt auf die Veräußerung sämtlicher PROKON-Anteile an einen Investor ab. In diesem Fall werden sämtliche Gläubiger eine Barzahlung erhalten. Der Insolvenzverwalter hatte Ende letzten Jahres einen strukturierten Bieterprozess begonnen. Inzwischen hat der Gläubigerausschuss aus den teilnehmenden Bietern das Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, einer Tochtergesellschaft des süddeutschen Energiekonzerns EnBW, ausgewählt.

Die Gläubigerversammlung wird Anfang Juli in der Hamburger Messe darüber zu entscheiden haben, welche der beiden Insolvenzplanvarianten umgesetzt werden soll. "Ich freue mich sehr, dass es gelingen wird, den Gläubigern im Rahmen eines transparenten Prozesses zwei Angebote einer Insolvenzplansanierung zu unterbreiten" so Insolvenzverwalter Penzlin. "Die Pläne enthalten sehr unterschiedliche Konzepte der Gläubigerbefriedigung und voraussichtlich auch der Unternehmensfortführung. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gläubigerversammlung als dem zentralen Organ des Insolvenzverfahrens. Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter werden insoweit keine Empfehlung aussprechen. Beide Planvarianten erfordern Verzichte vonseiten der Gläubiger, werden aber in jedem Fall zu einem besseren Ergebnis als eine Zerschlagung des Unternehmens führen."

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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