Energetische Sanierung: Tipps zur Beantragung von Fördergelde ...

Energetische Sanierung: Tipps zur Beantragung von Fördergeldern

21.08.2013 | Energienachrichten

Wie die Kampagne "Intelligent heizen" aktuell betont, stellt der Bund seit Anfang 2013 zusätzliche Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr für energetische Sanierungen bereit. "Wer bei seiner Heizungsmodernisierung von Förderprogrammen profitieren will, sollte einige wichtige Details beachten", sagt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., "Beispielsweise müssen Fördermittel der KfW-Bank vor Beginn der Arbeiten beantragt werden", so der Experte.

Das momentane Förderprogramm der KfW subventioniert Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung mit 10 Prozent. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 Euro. Für ein Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet, maximal jedoch 15.000 Euro. Für ein Effizienzhaus 70 erhalten die Eigner ebenfalls einen Zuschuss von 25 Prozent, hier liegt die maximale Fördersumme mit 18.750 Euro allerdings höher. Weitere Fördermittel stellt auch das sogenannte Marktanreizprogramm (MAP) der Bundesregierung zur Verfügung. Es bezuschusst beispielsweise den Heizkesseltausch mit einem einmaligen Bonus von 500 Euro.

Um die Fördergelder der KfW oder des MAP abrufen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beim KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gilt es, den Antrag unbedingt vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen. Ein unabhängiger, externer Sachverständiger muss vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden. Zudem muss nach der Modernisierung ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Um Fördermittel des MAP in Anspruch nehmen zu können, muss ein entsprechender Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen. Fördervoraussetzung beim Kesseltausch ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Zudem müssen die Umwälzpumpen im Heizwasserkreislauf die Effizienzklasse A bzw. den Energieeffizienzindex EEI einhalten.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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