Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gaskunden

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gaskunden

02.08.2013 | Energienachrichten

Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Gasanbieter nur dann Preiserhöhungen vornehmen, wenn sie ihre Kunden im Vertrag explizit über eine solche Möglichkeit aufgeklärt haben. Das BGH-Urteil ist Folge einer Klage der Verbraucherzentrale NRW, die stellvertretend für 25 Kunden gegen den Energiekonzern RWE vorgegangen war. Der Vorwurf lautete, RWE habe seine Kunden in den vertraglichen Vereinbarungen nicht ausreichend über etwaige Preiserhöhungen aufgeklärt. Die Verbraucherschützer glauben, dass das Urteil hunderttausende weitere Fälle dieser Art nach sich ziehen könnte.

Den betroffenen Kunden müssen Preiserhöhungen aus den Jahren 2003 und 2005 zurückerstattet werden. Im konkreten Verfahren ging es um eine Gesamtsumme von gut 16.000 Euro. Die Richter führten als Grund für ihr Urteil an, dass RWE seine Kunden in den Verträgen nicht umfassend genug über mögliche Preissteigerungen aufgeklärt, sondern lediglich auf diesbezügliche Gesetze verwiesen habe. Stattdessen müssten Verbraucher in den Verträgen stets klar und verständlich auf die Möglichkeit von Preiserhöhungen hingewiesen werden.

Bei den Klägern handelte es sich um sogenannte Sonderkunden, die aus der Grundversorgung in einen günstigeren Gastarif gewechselt waren. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW lasse sich das Urteil jedoch auch auf die Grundversorgung übertragen, da sich die relevanten Klauseln im Wesentlichen gleichen würden. Der Energiekonzern RWE teilte mit, dass das Urteil zunächst einmal nur Bedeutung für die Kläger habe. Bis zur schriftlichen Urteilsbegründung könne man noch nicht auf eine Übertragbarkeit auf andere Kunden schließen.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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