Kritik an Fracking-Beschlüssen der Bundesregierung

Kritik an Fracking-Beschlüssen der Bundesregierung

02.04.2015 | Energienachrichten

Der am gestrigen Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Einsatz von Fracking in Deutschland sieht vor, die umstrittene Fördermethode in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern zu erlauben. Aus Sicht von Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie Teilen der Politik und Energiebranche stellen die Beschlüsse einen Rückschritt für die Energiewende und ein Zugeständnis an fossile Energien dar.

Die Bundesregierung hat in den Gesetzentwurf eine Ausweitung der Verbotszonen auf die Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung sowie von Brunnen, Trinkwassergewinnungsgebieten und Talsperren aufgenommen. Die Bundesländer erhalten zudem die Möglichkeit, Fracking in Steinkohlebergbaugebieten sowie in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und Wasserentnahmestellen für die Getränkeherstellung zu verbieten. Außerhalb der Verbotszonen soll Fracking zur Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab sofort unterhalb von 3.000 Metern Tiefe möglich sein - genau dort, wo der Großteil der Schiefergasvorkommen vermutet wird. Oberhalb dieser Grenze soll der kommerzielle Einsatz von Fracking ab 2018 möglich werden, sofern eine Expertenkommission die jeweiligen Vorhaben für unbedenklich erklärt.

"Mit dem Entschluss, Fracking künftig zu ermöglichen, widerspricht die Bundesregierung ihrem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben und konsequent die Einsparung des Energiebedarfs zu forcieren. Wir brauchen keine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger, sondern wirksame Instrumente zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Entscheidung ist weder unter umweltpolitischen Gesichtspunkten nachvollziehbar noch energiepolitisch das richtige Signal", kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU): "Aus unserer Sicht wäre ein klares Verbot der Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung gewesen. Heute hat das Kabinett aber entgegen aller Behauptungen eher ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Der Gesetzestext ist dabei gefährlich zweideutig: In den ersten Abschnitten schließt die Bundesregierung noch Fracking für bestimmte Gebiete aus. In den hinteren Paragraphen wird aber klar: Fracking kann doch erlaubt werden, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und höchst zweifelhafte Expertenkommission."

"Paradox ist, dass die Bundesregierung Fracking generell erlaubt, obwohl sie selbst festgestellt hat und öffentlich kommuniziert, dass die umstrittene Fördertechnik weder einen Beitrag zum Klimaschutz noch zu unserer Versorgungssicherheit leisten kann", sagt Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. "Die Regierung hat es versäumt, sich kategorisch gegen diese Risikotechnologie zu entscheiden, die mit enormem Wasser- und Flächenverbrauch einhergeht und die Klimaschutzbemühungen Deutschlands konterkariert."

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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