"Neues Helgoländer Papier" vereint Windkraft und Vo ...

"Neues Helgoländer Papier" vereint Windkraft und Vogelschutz

19.03.2015 | Energienachrichten

In der vergangenen Woche bestätigte die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz das sogenannte "Neue Helgoländer Papier", das einen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelvorkommen empfiehlt. Der Standard war bereits vor zwei Jahren von den staatlichen Vogelschutzwarten Deutschlands erarbeitet und seither diskutiert worden.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßt, dass Windkraftprojekte in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen auf dieser neuen Grundlage nun verlässlicher geplant werden können. "Mit diesem Papier bekommen sowohl die Politik als auch Windkraftplaner und Naturschützer eine auch vor Gericht belastbare Grundlage für die Interpretation der Artenschutzvorschriften in unseren Gesetzen. Damit kann der Konflikt zwischen Windkraft und Vogelschutz gelöst werden, um eine naturverträgliche Energiewende zu erreichen", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das ursprüngliche "Helgoländer Papier" war bereits 2007 durch die Landesarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Seine Gültigkeit als fachliche Messlatte wurde seither von Gerichten vielfach bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, in einigen Fällen jedoch auch einen vergrößerten Mindestabstand.

Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land als auch auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche sei wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt würden.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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