Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen aller Fraktionen, ausgenommen denen der Linken, die gesetzliche Grundlage für einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2031 einen endgültigen Standort gefunden zu haben. Eine 33 Mitglieder zählende Kommission soll in den kommenden zwei Jahren Kriterien für die Endlagersuche erarbeiten.
In der Endlagerkommission werden je acht Vertreter aus Bundestag und den Länderregierungen sowie ein unabhängiger Vorsitzender vertreten sein, die aber kein Stimmrecht haben. Neben acht Wissenschaftlern sind jeweils zwei Vertreter aus Umweltgruppen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen stimmberechtigt.
Das Gesetz war von Union, FDP, SPD und Grünen gemeinsam erarbeitet worden. Bund und Länder hatten im Vorfeld einen grundsätzlichen Kompromiss erarbeitet. Dieser besagt unter anderem, dass der bisher erkundete Standort Gorleben zwar nicht endgültig ausgeschlossen wird, allerdings keine weiteren Atommülltransporte in das dortige Zwischenlager getätigt werden. Bis Ende des Jahres muss nun geklärt werden, in welche Zwischenlager die insgesamt 26 Castoren mit deutschem Atommüll gebracht werden, die momentan noch in Frankreich und Großbritannien lagern.
Das neue Gesetz soll überdies festlegen, dass die Energiekonzerne für die Kosten der Endlagersuche aufzukommen haben. Selbige behalten sich nach eigenen Aussagen jedoch rechtliche Schritte gegen diese Regelung vor, da sie bereits 1,6 Milliarden Euro in die nicht abgeschlossene Erkundung Gorlebens investiert haben.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft