Baden-Württemberg will Wärmegesetz verschärfen

Baden-Württemberg will Wärmegesetz verschärfen

17.06.2013 | Energienachrichten

Die von der Landesregierung in Baden-Württemberg aktuell beschlossenen Eckpunkte zur Novellierung des Erneuerbare-Wärmegesetzes (EWärmeG) werden die bestehenden Anforderungen an Hausbesitzer deutlich verschärfen. Bislang ist ein Anteil von zehn Prozent erneuerbarer Energie bei der Wärmeerzeugung vorgeschrieben, sobald der Heizkessel einer Immobilie ausgetauscht wird. Zukünftig soll der Pflichtanteil auf 15 Prozent ansteigen.

Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat die Verschärfung des Wärmegesetzes in Baden-Württemberg umgehend kritisiert. Für Hausbesitzer seien damit vor allem deutlich höhere Sanierungskosten als bisher verbunden. Adrian Willig, stellvertretender Geschäftsführer des IWO, kommentiert: "Mit der neuen Regelung wird in Baden-Württemberg eine Sanierung der Heizungsanlage mehr als doppelt so teuer wie in den angrenzenden Ländern." Gegenüber rund 9.000 Euro für die Installation einer effizienten Öl-Brennwertheizung, müsse ein Ölheizungsbetreiber für eine ausreichend große Solaranlage weitere 10.000 Euro aufbringen, um das Wärmegesetz zu erfüllen, so Willig. Bei der Umstellung auf eine Wärmpumpe oder eine Pelletheizung würden sich die Kosten nach Angaben des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg sogar auf bis zu 25.000 Euro belaufen.

"Obwohl noch nicht einmal die Ziele des derzeit geltenden Gesetzes erreicht wurden, wird jetzt schon wieder an der ordnungspolitischen Schraube gedreht. Noch höhere Anforderungen werden dazu führen, dass sich noch weniger Bürger eine Sanierung leisten können. Dieser Effekt ist seit der Einführung des Wärmegesetzes im Januar 2010 zu beobachten. Faktisch werden zu viele alte und damit in der Regel ineffiziente Heizungen weiter betrieben. So erreicht man die Ziele der Energiewende sicher nicht", mahnt Adrian Willig. Das IWO kritisiert darüber hinaus, dass Bioheizöl nach dem Willen der Landesregierung in Zukunft nicht mehr als Option zur Erfüllung des geforderten Anteils erneuerbarer Energie möglich sein soll.

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Björn Katz, Redaktion GasAuskunft

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