Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Satz

Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Satz

16.02.2015 | Energienachrichten

Laut einer aktuellen Stromkosten-Studie zahlen Hartz-IV-Empfänger jährlich über 100 Euro mehr für ihren Haushaltsstrom als durch den ALG-II-Regelsatz abgedeckt wird. Besonders betroffen sind Verbraucher aus den östlichen Bundesländern. Dort beziehen laut Statistik rund zehn Prozent der Bevölkerung Hartz IV, in Westdeutschland sind es knapp sechseinhalb Prozent. Gleichzeitig liegt das Strompreisniveau in Ostdeutschland durchschnittlich um knapp vier Prozent über dem in den westlichen Bundesländern.

Im Bundesdurchschnitt zahlt ein Single-Hauhalt rund 43 Euro pro Monat in der Strom-Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist für den Posten Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung jedoch lediglich ein Betrag von gut 33 Euro vorgesehen. Hartz-IV-Empfänger müssen demnach knapp zehn Euro pro Monat in anderen Bereichen einsparen, um ihre Energiekosten decken zu können.

Verschärfend kommt hinzu: Der Wechsel aus der teuren Grundversorgung zu einem günstigeren Anbieter ist für Empfänger von Sozialleistungen kaum möglich. In vielen Fällen werden sie nach einer Bonitätsprüfung seitens des Anbieters abgelehnt.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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