Eine Klage der deutschen Textilbranche gegen die vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen angeprangerte EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung ist erneut gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm entschied Anfang der Woche, dass die Abgabe verfassungsgemäß sei und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bochum. Zugleich ließen die Richter jedoch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.
Hintergrund ist die Klage eines Textilunternehmers aus Bayern gegen die Stadtwerke Bochum, die Teil dreier laufender Musterklagen gegen die EEG-Umlage ist. Unterstützt wird das Vorgehen vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, welcher die Ökostrom-Abgabe nicht nur für einen wirtschaftlichen Nachteil bestimmter Branchen und Unternehmen hält, sondern auch für verfassungswidrig. Der Verband hat bereits angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen und begrüßt deshalb die Entscheidung des Oberlandesgerichtes, Revision zuzulassen.
Die EEG-Umlage wird von allen Privat- und Gewerbekunden, mit Ausnahme der energieintensiven Industrie, für die in Deutschland Sonderregelungen gelten, über den allgemeinen Strompreis gezahlt. Nach einem deutlichen Anstieg zu Jahresbeginn liegt die Umlage momentan bei rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Nach Angaben des Verbandes liegen die Belastungen für die deutsche Textilbranche durch die EEG-Umlage in diesem Jahr bei etwa 100 Millionen Euro.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft