Energielabel ab 2015 im Online-Handel Pflicht

Energielabel ab 2015 im Online-Handel Pflicht

19.12.2014 | Energienachrichten

Ab dem 1. Januar 2015 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, um Verbraucher beim Kauf von Haushaltsgeräten im Internet detailliert über deren Stromverbrauch zu informieren. Das EU-weit für diverse Produktkategorien eingeführte Energielabel, welches bislang nur für den Einzelhandel galt, wird zum Jahreswechsel auch im Online-Handel Pflicht. Das Label beinhaltet neben Angaben zum Stromverbrauch auch weitere Informationen, beispielsweise zur Betriebslautstärke oder zum Wasserverbrauch von Geräten.

"Die Bedeutung des Internethandels nimmt auch für den Kauf von Elektrogeräten zu. Es ist sinnvoll, dass das Energielabel auch bei Haushaltsgeräten wie Fernsehern, Kühlschränken, Waschmaschinen oder Lampen vorhanden sein muss", sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Energie und Mobilität beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bislang reichte es im Online-Handel aus, einzelne technische Informationen wie die Energieeffizienzklasse oder Geräuschemissionen anzugeben. Über die Farbskala des Energielabels können Verbraucher künftig auch im Internet leicht erkennen, wie effizient ein Produkt ist.

"Das Energielabel ist essenziell, um die Geräteeffizienz und den Stromverbrauch transparent zu machen und es hat seinen Nutzen bereits bewiesen", erklärt Robert Pörschmann, Energieeffizienz-Experte vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Allerdings fordern Umwelt- und Verbraucherschutzverbände, die Energieverbrauchsinformationen rund um das Label verständlicher zu gestalten. So werde beispielsweise der Jahresdurchschnittsverbrauch in Kilowattstunden angegeben. Nicht jeder Verbraucher könne diese Information in Stromkosten umrechnen und auf das eigene Nutzungsverhalten übertragen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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