Ein im Oktober durchgeführter Marktcheck der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Anbieter von PC-Monitoren mehrheitlich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Kennzeichnung ihrer Produkte mit Effizienz- und Energieverbrauchsangaben halten. 52 Prozent der überprüften Hersteller und 71 Prozent der überprüften Onlineshops verstießen gegen die Vorschriften der EU, die dem Klima- und Verbraucherschutz dienen sollen. Die DUH forderte von den Anbietern eine umgehende Überarbeitung der Kennzeichnung. Inzwischen haben sich neun von elf Herstellern diesbezüglich rechtlich bindend verpflichtet.
Die Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung soll nicht nur die Verbraucher über die Effizienz eines Produktes informieren, sondern es auch Herstellern hocheffizienter Geräte ermöglichen, sich über das Label von ineffizienten Modellen abzugrenzen und dadurch einen Marktvorteil zu erlangen. Damit soll der technologische Fortschritt von Elektronik-Artikeln gefördert werden. Laut DUH seien die Kennzeichnungsverstöße nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden ihre Kontrollpflicht oftmals vernachlässigen würden.
Seit 2012 müssen bei der Bewerbung HDMI-fähiger PC-Monitore Angaben zur Energieeffizienzklasse und zum Energieverbrauch der Geräte gemacht werden. Die Effizienzskala reicht von A++ bis G. Die Marktanalyse der DUH hat ergeben, dass rund 58 Prozent der am Markt vertretenen PC-Monitore in den Effizienzklassen B bis G eingestuft sind. Nur rund sechs Prozent der gesichteten Geräte weisen die verbrauchsarmen Klassen A+ und A++ auf.
Diverse Elektrofachmärkte im gesamten Bundesgebiet, darunter mehrere MediaMarkt- und Saturn-Filialen, verweigern laut DUH die korrekte Kennzeichnung der von ihnen angebotenen Artikel. In diesen Fällen droht die Umwelthilfe mit rechtlichen Schritten und einem Eintrag der betreffenden Unternehmen auf der im Internet veröffentlichten "DUH-Schmuddelliste". Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: "Der Verbraucher soll mittels der Kennzeichnung von Produkten mit Energieverbrauchs- und Effizienzangaben in die Lage versetzt werden, diese hinsichtlich der Folgekosten und den Kosten im laufenden Betrieb besser bewerten zu können. Die DUH wird gegenüber den "Verweigerern" das Informationsrecht des Verbrauchers gerichtlich durchsetzen."
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft